Pro Tag sind 300 Kilometer und Haftpflicht-Versicherung Inkl. Vollkasko im Mietpreis inbegriffen.
Mehrkilometer werden mit CHF -.50 pro Kilometer verrechnet, Minderkilometer verfallen.
Das Depot und der voraussichtliche Mietpreis sind im Voraus zu bezahlen. Die Mindestmietdauer beträgt 1 Tag. Das Depot kann in Bar oder mit einer Kreditkarte (Visa, Mastercard oder American Express) hinterlegt werden. Postcard und Maestro Karten werden nicht akzeptiert.
Die Benzinkosten gehen zu Lasten des Mieters. Das Motorrad muss vollgetankt zurückgebracht werden.
Die Übernahme des Mietmotorrades ist nur während den Geschäftsöffnungszeiten möglich; die Rückgabe nach vorheriger Absprache auch ausserhalb der Öffnungszeiten. Unser Gebäude ist videoüberwacht. Somit kann der Zeitpunkt der Rückgabe nachvollzogen werden.
Mit der Fahrzeugabholung muss zwingend ein gültiger Führer- oder Lernfahrausweis vorgewiesen werden.
Die Vertragsbedingungen auf der Mietapplikation gelten als verbindliche Vertragsgrundlage.
Mietreservationen können telefonisch unter der Direktwahlnummer 062 771 21 50 vorgenommen werden.
Bei übermässiger Verschmutzung des Motorrades wird die Reinigung mit CHF 30.– verrechnet.
Für das Mietfahrzeug besteht eine Vollkaskoversicherung nur, wenn vereinbart. Die Selbstbehalte oder Schadensumme für die Vollkasko- und Haftpflichtversicherung sind in jedem Fall vom Mieter selber zu tragen.
Bei Mietfahrten ins Ausland muss zwingend eine Vollkaskoversicherung bei uns abgeschlossen werden (optionales Angebot).
Das Fahrzeug darf ausschliesslich von dem auf dieser Miet-/ Probefahrt- Applikation vermerkten Lenker gefahren werden.
Allgemeine Probefahrt-/ Ersatzfahrzeugverleih
Das Fahrzeug darf ausschliesslich von dem Lenker gefahren werden, der den Leihvertrag mit der Firma Moto Bättig AG abgeschlossen hat.
Der verantwortliche Lenker haftet vollumfänglich für unsorgfältigen Gebrauch und für jegliche Beschädigung oder Kosten, für die nicht die Fahrzeugversicherung aufkommt (Selbstbehalt, Regress der Versicherung, etc.)
Der Lenker benutzt das Fahrzeug auf eigene Gefahr.
Der Lenker verzichtet ausdrücklich auf die Geltendmachung jeglicher Ansprüche gegenüber der MOTO Bättig AG oder deren Angestellten.
Während einer Probefahrt-/ Ersatzfahrzeugverleih ist eine Vollkaskoversicherung inbegriffen. Die Versicherungsdeckung richtet sich nach dem Kapitel «Versicherung».
Allgemeine Informationen
Beim Kauf eines neuen Motorrades rechnen wir die bereits bezahlte Miete von einem Tag an. Bezahlte Optionen wie Versicherung oder weiteres Zubehör ist von einer Rückvergütung ausgeschlossen.
Eine allfällige Beschädigung des Fahrzeuges ist der Firma MOTO BÄTTIG AG spätestens bei der Fahrzeugrückgabe zu melden.
Die Vignette befindet sich unter dem Sattel, linkes Fach oder am linken Gabelholm. (Nur nach Absprache)
Eine Unfallversicherung für Fahrer und Beifahrer besteht ausdrücklich nicht. Dies ist Sache der Mietpartei / Entleiher.
Bei einem Schadenfall auf der rechten sowie auf der linken Seite, wird dies von der Versicherung als zwei einzelne Schäden betrachtet. Somit beträgt der Selbstbehalt CHF 2`000.-, welcher vom Mieter / Fahrer zu leisten ist.
Der Unterzeichnende bestätigt mit seiner Unterschrift, dass die Moto Bättig AG seine Daten für Marketingzwecke / Statistiken und Auswertungen verwenden darf. Die Daten bleiben im Besitz von Moto Bättig AG und werden nicht an Dritte weitergegeben.
Für eine Probefahrt /Ersatzfahrzeugverleih oder Vermietung muss von Gesetzes wegen ein gültiger Führerausweis der entsprechenden Kategorie vorgewiesen werden. Ansonsten ist kein Verleih/ keine Vermietung möglich.
Versicherung
Die Motorräder sind Haftpflicht und Vollkasko versichert.
Motorradhaftpflichtversicherung: Selbstbehalt bei einem Haftpflichtschaden beträgt CHF 1'000.-
(Die Haftpflichtversicherung deckt lediglich Schäden gegenüber Drittpersonen).
Vollkaskoversicherung: Alle Lenker haben einen Selbstbehalt von CHF 1`000.-
Bei einem Schadenfall, kann der Selbstbehalt der Haftpflicht und der Vollkasko fällig werden.