AGB Vermietung & Verleih

AGB Motorradvermietung / Ersatz- & Probefahrt-Verleih

Allgemeine Mietbedingungen 

  • Pro Tag sind 300 Kilometer und Haftpflicht-Versicherung Inkl. Vollkasko im Mietpreis inbegriffen.
    Mehrkilometer werden mit CHF -.50 pro Kilometer verrechnet, Minderkilometer verfallen.
     
  • Das Depot und der voraussichtliche Mietpreis sind im Voraus zu bezahlen. Die Mindestmietdauer beträgt 1 Tag. Das Depot kann in Bar oder mit einer Kreditkarte (Visa, Mastercard oder American Express) hinterlegt werden. Postcard und Maestro Karten werden nicht akzeptiert.
     
  • Die Benzinkosten gehen zu Lasten des Mieters. Das Motorrad muss vollgetankt zurückgebracht werden.
  • Die Übernahme des Mietmotorrades ist nur während den Geschäftsöffnungszeiten möglich; die Rückgabe nach vorheriger Absprache auch ausserhalb der Öffnungszeiten. Unser Gebäude ist videoüberwacht. Somit kann der Zeitpunkt der Rückgabe nachvollzogen werden.
  • Mit der Fahrzeugabholung muss zwingend ein gültiger Führer- oder Lernfahrausweis vorgewiesen werden. 
    Die Vertragsbedingungen auf der Mietapplikation gelten als verbindliche Vertragsgrundlage.
     
  • Mietreservationen können telefonisch unter der Direktwahlnummer 062 771 21 50 vorgenommen werden.
  • Bei übermässiger Verschmutzung des Motorrades wird die Reinigung mit CHF 30.– verrechnet.
  • Für das Mietfahrzeug besteht eine Vollkaskoversicherung nur, wenn vereinbart. Die Selbstbehalte oder Schadensumme für die Vollkasko- und Haftpflichtversicherung sind in jedem Fall vom Mieter selber zu tragen.
  • Bei Mietfahrten ins Ausland muss zwingend eine Vollkaskoversicherung bei uns abgeschlossen werden (optionales Angebot).
  • Das Fahrzeug darf ausschliesslich von dem auf dieser Miet-/ Probefahrt- Applikation vermerkten Lenker gefahren werden.

 

Allgemeine Probefahrt-/ Ersatzfahrzeugverleih

  • Das Fahrzeug darf ausschliesslich von dem Lenker gefahren werden, der den Leihvertrag mit der Firma Moto Bättig AG abgeschlossen hat.
  • Der verantwortliche Lenker haftet vollumfänglich für unsorgfältigen Gebrauch und für jegliche Beschädigung oder Kosten, für die nicht die Fahrzeugversicherung aufkommt (Selbstbehalt, Regress der Versicherung, etc.)
  • Der Lenker benutzt das Fahrzeug auf eigene Gefahr.
  • Der Lenker verzichtet ausdrücklich auf die Geltendmachung jeglicher Ansprüche gegenüber der MOTO Bättig AG oder deren Angestellten.
  • Während einer Probefahrt-/ Ersatzfahrzeugverleih ist eine Vollkaskoversicherung inbegriffen. Die Versicherungsdeckung richtet sich nach dem Kapitel «Versicherung».

 

Allgemeine Informationen

  • Beim Kauf eines neuen Motorrades rechnen wir die bereits bezahlte Miete von einem Tag an. Bezahlte Optionen wie Versicherung oder weiteres Zubehör ist von einer Rückvergütung ausgeschlossen.
  • Eine allfällige Beschädigung des Fahrzeuges ist der Firma MOTO BÄTTIG AG spätestens bei der Fahrzeugrückgabe zu melden.
  • Die Vignette befindet sich unter dem Sattel, linkes Fach oder am linken Gabelholm. (Nur nach Absprache) 
  • Eine Unfallversicherung für Fahrer und Beifahrer besteht ausdrücklich nicht. Dies ist Sache der Mietpartei / Entleiher.
    Bei einem Schadenfall auf der rechten sowie auf der linken Seite, wird dies von der Versicherung als zwei einzelne Schäden betrachtet. Somit beträgt der Selbstbehalt CHF 2`000.-, welcher vom Mieter / Fahrer zu leisten ist.
  • Der Unterzeichnende bestätigt mit seiner Unterschrift, dass die Moto Bättig AG seine Daten für Marketingzwecke / Statistiken und Auswertungen verwenden darf. Die Daten bleiben im Besitz von Moto Bättig AG und werden nicht an Dritte weitergegeben. 
  • Für eine Probefahrt /Ersatzfahrzeugverleih oder Vermietung muss von Gesetzes wegen ein gültiger Führerausweis der entsprechenden Kategorie vorgewiesen werden. Ansonsten ist kein Verleih/ keine Vermietung möglich.

Versicherung

  • Die Motorräder sind Haftpflicht und Vollkasko versichert.
    • Motorradhaftpflichtversicherung: Selbstbehalt bei einem Haftpflichtschaden beträgt CHF 1'000.- 
      (Die Haftpflichtversicherung deckt lediglich Schäden gegenüber Drittpersonen).
    • Vollkaskoversicherung: Alle Lenker haben einen Selbstbehalt von CHF 1`000.-

Bei einem Schadenfall, kann der Selbstbehalt der Haftpflicht und der Vollkasko fällig werden.